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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 12/2026
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Aufruf zur Angebotsabgabe zur Anmietung einer kommunalen Liegenschaft

Aufruf zur Angebotsabgabe zur Anmietung einer kommunalen Liegenschaft

Die Gemeinde Nauheim schreibt eine kommunale Liegenschaft zur Anmietung aus. Die Vermarktung des Bahnhofskiosks erfolgt unter dem Titel

„46 m² Idee – Ihr Konzept. Ein Ort mitten in Nauheim.“

1. Objektbeschreibung

Es handelt sich um eine kommunale Gewerbeeinheit mit einer Gesamtfläche von ca. 46 m². Die Fläche setzt sich aus der bisherigen Kioskfläche (ca. 31 m²) sowie dem angrenzenden ehemaligen Warteraum (ca. 15 m²) zusammen. Beide Bereiche werden gemeinsam vermietet und bieten Raum für ein einheitliches und individuelles Nutzungskonzept. Die zur Anmietung stehende Liegenschaft befindet sich im Gebäude des Kinder- und Jugendkulturbahnhofs X-Presso, Am Bahnhof 2, 64569 Nauheim. Der Standort befindet sich im historischen Bahnhofsgebäude Nauheim in exponierter Lage mit guter Sichtbarkeit im öffentlichen Raum sowie in direkter Nähe zum Bahnsteig. Parkmöglichkeiten befinden sich in fußläufiger Entfernung (ca. 100 m). Weitere Gebäudeteile werden durch die Kinder- und Jugendförderung Nauheim als Kinder- und Jugendkulturbahnhof genutzt. Der Standort bietet aufgrund seiner Lage im Bahnhofsgebäude sowie der Kombination aus Verkaufsfläche und zusätzlichem Raum besondere Möglichkeiten für kreative und wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte. Die Liegenschaft eignet sich insbesondere für folgende Nutzungen:

Bahnhofskiosk mit Reisebedarf

Café / To-Go-Konzept

Kleinflächiges Nahversorgungskonzept

Nachhaltiges, regionales und standortverträgliches Versorgungskonzept

Kombination aus Verkaufs- und Aufenthaltsbereich

Serviceangebote mit Bezug zum Bahnhofsumfeld, z. B. ein Fahrkartenverkauf für den öffentlichen Personennahverkehr, sind im Rahmen des Nutzungskonzeptes wünschenswert.

2. Mietkonditionen

Geplanter Mietbeginn:

zum nächstmöglichen 01. eines Monats

Mietdauer:

zwei Jahre mit jährlicher Verlängerungsoption

Monatliche Mindestkaltmiete:

750,00 € mit jährlicher Indexanpassung gemäß Verbraucherpreisindex

Nebenkosten Vorauszahlung:

80,00 €

Der künftige Betreiber übernimmt im Rahmen seines Betriebes die regelmäßige Reinigung der barrierefreien WC-Anlage sowie die Sicherstellung eines ordentlichen Zustands der mitvermieteten Flächen. Der Zugang zur WC-Anlage erfolgt über ein Euro-Schließsystem und steht damit ausschließlich berechtigten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. Die genannten Leistungen sind Bestandteil der vertraglichen Nutzung der Liegenschaft.

3. Zweistufiges Auswahlverfahren

Stufe 1 – Konzeptphase

Einzureichen (max. 3 Seiten):

Angaben zur Person

Referenzen

Nutzungskonzept

Zielgruppe / Sortiment

Wirtschaftlichkeitsdarstellung

Mietangebot (mindestens 750 €)

Stufe 2 – Persönliches Auswahlgespräch

Ausgewählte Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Im Rahmen der zweiten Stufe sind vorzulegen:

Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)

Gewerbezentralregisterauszug

Die Anforderung erfolgt ausschließlich zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit aufgrund der Lage im Kinder- und Jugendkulturbahnhof XPresso.

Die im Rahmen des Verfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet.

4. Frist und Einreichung der Angebote

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens.

4.1. Konzeptphase:

Die Unterlagen der Konzeptphase sind bis spätestens Mittwoch, 08.04.2026, 12:00 Uhr einzureichen.

Die Einreichung kann wahlweise postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Bei postalischer Einreichung sind die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundung – Konzeptphase 46 m² Idee“ einzureichen bei:

Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50

64569 Nauheim

Alternativ können die Unterlagen per E-Mail an liegenschaften@nauheim.de übermittelt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Nauheim.

4.2. Persönliches Auswahlgespräch

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung insbesondere der Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, der Wirtschaftlichkeit des Angebots, der Qualität des eingereichten Nutzungskonzeptes sowie dessen Standortverträglichkeit und Umsetzbarkeit. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht. Im Rahmen des Verfahrens wird für Interessierte in der Kalenderwoche 13 ein Besichtigungstermin angeboten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Für ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber ist darüber hinaus im Rahmen der zweiten Auswahlstufe eine weitergehende Besichtigung der Liegenschaft vorgesehen. Die Gemeinde Nauheim behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des öffentlichen Vergaberechts.

Anlage 1 Grundriss Bahnhofskiosk, Warteraum und barrierefreie WC-Anlage

Anlage 2 Fotodokumentation Bahnhofskiosk, Warteraum und Bahnhofsgebäude