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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 15/2023
Aus unserer Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),

Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sindLärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist der einzige Großflughafen im Sinne des § 47 b BImSchG in Hessen.

Die Lärmkarten für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
Darmstadt, den 27. Februar 2023
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 - 66 i 05.03