Mit Beginn der Gartensaison im Frühling informiert die Gemeinde Nauheim über noch bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers.
Nach dem Fund des Japankäfers in Trebur hatte das Regierungspräsidium Gießen am 25.08.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine weitere Verbreitung des Schädlings möglichst einzudämmen. Der Japankäfer stellt als gefräßiges Insekt eine erhebliche Gefahr für Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinanbau dar. Bei der Bekämpfung ist das Zusammenwirken in der Region und auch die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern wesentlich.
Trebur ist in der Allgemeinverfügung als „Kernzone“ benannt und Nauheim durch die räumliche Nähe als „Pufferzone“. Für Nauheim gelten demnach nur solche Maßnahmen, die sich auf die Pufferzone beschränken.
Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nauheim gilt ganzjährig:
Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, an Orte außerhalb des abgegrenzten Gebietes ist verboten.
Es können auf Antrag beim Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Ausnahmen erteilt werden, sofern der Boden geeigneten Maßnahmen unterzogen wird. Solche formlosen Anträge können an psd-pflanzengesundheit@rpgi.hessen.de gesendet werden.
In der Flugzeit des Japankäfers vom 01.06. bis zum 30.09. gilt:
In der Biotonne darf nur Pflanzenmaterial entsorgt werden, das gehäckselt oder mit einem Rasenmäher gemäht worden oder vollständig getrocknet ist. Die Biotonnen werden wie gewohnt im regelmäßigen Rhythmus geleert.
Die Gemeinde Nauheim dankt für die Mithilfe zur Eindämmung der Verbreitung des Japankäfers.
Der Bauhof Nauheim ist zu den Öffnungszeiten weiterhin die zentrale Annahmestelle für Grünschnitt.
Recyclinghof-Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten im Sommer:
01.03.2026 - 30.11.2026
| Montag: | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 11:30 Uhr |
| Freitag: | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Samstag: | 8:30 - 13:00 Uhr |