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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan „Im Gartenfeld“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Gartenfeld“ als Entwurf zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt nördlich und südlich des Seewegs und umfasst 3 Teilbereiche. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat sich im Vergleich zum Vorentwurf geändert. Die Teilbereiche des Geltungsbereichs umfassen nun die folgenden Flurstücke in der Flur 7:

  • Teilbereich 1: Flurstücke 171/7 und 171/8,
  • Teilbereich 2: Flurstück 175/5,
  • Teilbereich 3: Flurstück Nr. 174.

Erfordernis und Ziel der Bebauungsplanänderung

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kindergartenplätzen in der Gemeinde Nauheim sollen im Bereich des Bebauungsplanes „Im Gartenfeld“ die Möglichkeiten für die Errichtung zweier Kindertagestätten geschaffen werden.

Um den Ausbau der örtlichen Kita zu gewährleisten, soll aus der temporären Aufstellung einer Containeranlage eine Dauerlösung für einen Natur-Kitastandort auf der „Fläche für die Errichtung von Anlagen zur Kleintierhaltung – Hundeverein“ auf die Flurstücke 171/7 und 171/8 (Teilgeltungsbereich 1) möglich sein.

Um die Errichtung eines Bauwagens für die Waldkita auf dem Flurstück 175/5 (Teilgeltungsbereich 2) zu sichern, soll die „Fläche für Anlagen zur Kleintierhaltung – Geflügel- und Vogelzuchtverein“ geändert werden.

Auf dem Flurstück 174 (Teilgeltungsbereich 3) soll der bestehende Obst- und Gartenbauverein Nauheim e. V. planungsrechtlich gesichert werden.

Es wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 27.05.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 27.06.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de Bauen, Umwelt & Entwicklung Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format veröffentlicht werden. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Nauheim wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 5 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht zum Bebauungsplan mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, Planungsgruppe Darmstadt, April 2024. Es werden u.a. der Bestand und die Auswirkungen der Planung bzgl. der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.

2.

8 umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan:

a)

RP Darmstadt:

  • Darstellung des Plangebiets im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Kompensation des regionalen Grünzugs
  • Grundsätzliche Bedenken zum Teilbereich 1 und Anregung, das Vorhaben an anderer Stelle umzusetzen; Anregung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung durchzuführen
  • Notwendigkeit einer Alternativenprüfung
  • Erstellung eines Artenschutzgutachtens und einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Tag- und Nachtschutzzone nach § 5 Abs. 1 S. 3 Fluglärmgesetz
  • Lage in Zone IIIB des festgesetzten Wasserschutzgebiets für das „Wasserwerk Hof Schönau" der Mainzer Stadtwerke
  • Grundwassersituation ist zu überprüfen und zu ergänzen
  • Lage in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten

b.

RP Darmstadt- Kampfmittelräumdienst

• Keine Hinweise auf Kampfmittel

c.

Regionalverband Frankfurt Rhein-Main:

  • Darstellung des Plangebiets im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
  • Lage im Siedlungsbeschränkungsgebiet und Tag- und Nachtschutzzone nach § 5 Abs. 1 S. 3 Fluglärmgesetz
  • Notwendigkeit einer Alternativenprüfung

d.

Kreis Groß-Gerau

  • Kompensation des regionalen Grünzugs
  • Anregung einen qualifizierten Bebauungsplan zu erstellen.
  • Erstellung einer Lärmimmissionsprognose
  • Anregung einen Bestandsplan, eine Eingriffs- Ausgleichsplanung, ein Artenschutzgutachten und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung durchzuführen
  • Prüfen einer möglichen Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen
  • Anregung den Klimaschutz durch Maßnahmen zu berücksichtigen
  • Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrt

e.

Kreis Groß-Gerau – Fachgebiet Ländlicher Raum

  • Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sollten nicht auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden
  • Grenzabstände zu Nachbargrundstücken
  • Geruch, Staub und Lärm durch angrenzende Landwirtschaftliche Flächen

f.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

  • Bodendenkmal (römische Siedlungsstelle; eisenzeitliches Gräberfeld)

g.

Rhein-Main-Verkehrsverbund

  • ÖPNV-Anbindung

h.

Wasserwerk Gerauer Land

  • Sammlung von Regenwasser in Zisternen

3.

1 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen:

Artenschutzgutachten, BfL Heuer & Döring, Wiesbaden, Juli 2022

  • Im Rahmen des Artenschutzgutachtens wird untersucht, wie artenschutzrelevante besonders oder streng geschützte Arten (Fledermäuse, Gehölzbrüter, Höhlen- und Nischenbrüter und Reptilien) von den geplanten Maßnahmen betroffen sein können und wie gegebenenfalls Störungen und Verluste dieser Arten vermieden oder minimiert werden können.

  • Es erfolgen eine Bestandserfassung und Bestandsbeschreibung, eine Projektbeschreibung und Konfliktanalyse und eine Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen.
Nauheim, den 24.05.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Roland Kappes
Bürgermeister