in meinem Grußwort letzte Woche habe ich bereits meine Teilnahme an der aktuellen Sitzung der Fluglärmkommission erwähnt. Für diese Ausgabe möchte ich gerne einen fachlichen Punkt daraus aufgreifen und vertiefen, der aus meiner Sicht für uns in Nauheim von Bedeutung ist: das neu vorgestellte Lärmschutzpaket und das damit verbundene geplante neue Verkehrskonzept für den Frankfurter Flughafen. Zu diesem Thema durfte ich auch jüngst ein Interview mit Hit Radio FFH führen, weil die Auswirkungen der neuen Planungen viele Menschen im Rhein-Main-Gebiet bewegen und damit auch uns als direkter Flughafenanrainer mit rund 11.000 Einwohnern.
Fluglärm ist (und bleibt) für unsere Region kein Randthema. Er betrifft die Lebensqualität vieler Menschen ganz unmittelbar. Gerade deshalb müssen neue Betriebskonzepte immer auch aus Sicht der betroffenen Städte und Gemeinden bewertet werden.
In der letzten Fluglärmkommission wurden nun vier Varianten vorgestellt, wovon zwei rein theoretische Vergleichsvarianten: eine Variante auf Grundlage der Annahmen aus dem seinerzeitigen Planfeststellungsverfahren und eine Variante, die die heutige Verteilung des Flugverkehrs auf das Jahr 2033 überträgt. Wirklich entscheidend sind aber die beiden realistischen Varianten: der Fraport-Entwurf vom Dezember 2025 und die nun vorgestellte lärmoptimierte Variante.
Eine Sache wird dabei schnell klar: Das neue Verkehrskonzept steht für eine nahezu vollständige Abkehr von den ursprünglichen Annahmen des Planfeststellungsverfahrens. Damals war vorgesehen, Abflüge deutlich stärker über die Südumfliegung zu führen. Das nun vorgestellte Konzept vollzieht also eine Kehrtwende und sieht eine deutlich stärkere Nutzung der Nordwestabflugrouten vor. Für die dort betroffenen Kommunen bedeutet das mehr Lärm - dieser Punkt darf nicht beschönigt werden.
Zwischen den beiden realistischen Varianten gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied. Der erste Fraport-Entwurf vom Dezember 2025 hätte für Nauheim im erweiterten Tagesbereich zunächst eine vergleichsweise geringe Betroffenheit ausgewiesen. Die neu vorgestellte „lärmoptimierte Variante“ verbessert die regionale Gesamtbewertung, unter anderem weil Flugzeuge anders geführt werden sollen.
Die gute Nachricht: In der lärmoptimierten Variante weist Nauheim bei den entscheidenden gesetzlichen Schutzkriterien keine Betroffenen mehr aus. Das gilt für die Tagschutzzone 2 ebenso wie für die zentralen Nachtwerte und die nächtlichen Maximalpegel. Gegenüber den alten Annahmen aus dem Planfeststellungsverfahren ist das eine deutliche Verbesserung für unsere Gemeinde.
Kritisch bleibt jedoch: Im erweiterten Tagesbereich, also unterhalb der gesetzlichen Schutzschwelle, steigt die Zahl der für Nauheim ausgewiesenen Betroffenen gegenüber dem Fraport-Entwurf vom Dezember 2025 wieder an - von 503 auf 2.445 Menschen. Das ist aber weiterhin deutlich besser als die theoretische Variante nach den alten Planfeststellungsannahmen, bei der für Nauheim 10.432 Betroffene ausgewiesen wurden.
Mein persönliches Fazit lautet: Für Nauheim enthält das vorgestellte Konzept wichtige positive Punkte. In den maßgeblichen gesetzlichen Lärmschutzbereichen steht unsere Gemeinde gut da. Gleichzeitig müssen wir die Entwicklung aufmerksam begleiten, insbesondere dort, wo sich im erweiterten Tagesbereich wieder zusätzliche Betroffenheiten zeigen. Deshalb werde ich mich als Bürgermeister weiterhin für eine nachhaltige Entlastung Nauheims stark machen - und unterstütze vor diesem Hintergrund die vorgestellte Variante 4, also die lärmoptimierte Variante. Sie ist unter den realistisch umsetzbaren Varianten aus Nauheimer Sicht dann der bessere Weg, wenn die geplanten Begrenzungen und Schutzmaßnahmen auch verlässlich eingehalten werden.
Ihr
Marc Friedrich