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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Schöffen-Vorschlagsliste für die Wahlperiode 2024 - 2028

Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste für die (Erwachsenen-) Schöffen der Wahlperiode 2024 – 2028 gefasst.

Die Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung (09.06.2023) zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus, Weingartenstraße 46-50, erfolgen.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Nauheim, 06.06.2023
gez.
Ruhland
Gemeindewahlleiter