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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021

1. Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2025

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß §§ 112 ff. HGO festgestellt, unter folgenden Auflagen:

a)

Die unzulässig erhöhte Netto-Position i.H.v. 3.700,96 € ist spätestens bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 rückgängig zu buchen und nachvollziehbar offenzulegen.

b)

Der Forderungsspiegel ist um Restlaufzeiten zu ergänzen; pauschale/Einzelwertberichtigungen sind nachzuweisen.

c)

Alle vorgenommenen Änderungen sind der Gemeindevertretung schriftlich vorzulegen.

2. Entlastung des Gemeindevorstands für das Haushaltsjahr 2021

Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt, verbunden mit dem Hinweis,

a)

sämtliche im Prüfbericht 2021 genannten Mängel (Aufstellungsfristen, Dokumentation, Vergabe) nachweislich bis 30.06.2025 abzustellen und

b)

den Rechenschaftsbericht um eine Risiko/Chancen Analyse sowie eine Kennzahlenübersicht zu erweitern.

3. Begleitaufträge an den Gemeindevorstand

a)

Vorlage eines verbindlichen Terminplans für die fristgerechte Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2022–2024.

b)

Aktualisierung der Dienstanweisungen „Zahlstelle“, „Handvorschüsse“ und „Vergabe“ bis 31.12.2025.

c)

Erstellung eines Leitfadens „Forderungs- und Mahnwesen“ mit quartalsweiser Altersstrukturauswertung bis 31.03.2026.

d)

Einführung eines digitalen Vergabe- und Vertragsregisters; Sachstandsbericht bis 30.09.2025.

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2021 ist gem. § 114 (2) S.2 HGO auf der Homepage der Gemeinde Nauheim veröffentlicht.

Nauheim, den 06.06.2025
Marc Friedrich
Bürgermeister