Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetzt — SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | Die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Nauheim gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO; |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nauheim für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 8.900.000 € (i. W.: „acht Million neunhunderttausend Euro“) gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO; |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,00 € (i.w. „eine Million Euro“) gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO |
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06. — 05.07.2023 im Rathaus, Zimmer E 35, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zur besseren Planung würden wir uns um eine vorherige Terminvereinbarung freuen.