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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Hundesteuer

Es wird darauf hingewiesen, dass die Hundesteuer zum 01.07.2023 fällig ist.

Die Gemeindekasse Nauheim wird bei gültig vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat fällige Beträge vom Konto des Steuerpflichtigen einziehen. Bei Nichtvorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats werden die Steuerpflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Nauheim zu überweisen. Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Nauheim, den 21.06.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nauheim
gez.
Jan Fischer
Bürgermeister