Herr Hans-Joachim Brugger, Reiherstraße 8, legt sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 29.06.2024 nieder.
Gemäß §§ 33 Abs. 3 Ziff. 1. und 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Brugger aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim festgestellt.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) steht
Frau Petra Ziemainz,
wohnhaft Heinrich-Zille-Straße 29.
Frau Ziemainz rückt somit in die Gemeindevertretung nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 des KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.