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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung

über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen gemäß § 6 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434), wird abweichend von den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG das Offenhalten von Verkaufsstellen für den Bereich des Georg-Mischlich-Platzes zu folgenden Anlässen freigegeben:

Am Sonntag, dem 03. September 2023 aus Anlass des „Nauheimer Weinfest“ auf dem Georg-Mischlich-Platz mit verkaufsoffenem Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gemein­despiegel der Gemeinde Nauheim in Kraft.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können bei dem Ordnungsamt der Gemeinde Nauheim, Zimmer E 24, Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim, eingesehen werden.

Nauheim, den 06.07.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nauheim
Roland Kappes
Bürgermeister