Die Gemeinde Nauheim ist mit ihren rund 10.800 Einwohnern ein lebhafter Wohnort mit kleinstädtischem Flair und sehr guter Infrastruktur inmitten des Rhein-Main-Gebietes. Neben dem vielseitigen Vereinsleben mit ausgeprägten Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten ist vor allem auch die günstige Verkehrslage ein ausgewiesener Standortvorteil.
Zur Verstärkung unseres Teams im Fachdienst Familien- und Bildungsförderung (FD 3.3) ist bei der Gemeindeverwaltung Nauheim zum 01.10.2024 folgende unbefristete Stelle in Vollzeit zu besetzen:
Hierzu gehören u.a. im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche:
Die Aufgaben- und Geschäftsverteilung ist ein grundsätzlich dynamischer Prozess, sodass Anpassungen des Aufgabengebietes vorbehalten bleiben.
Für die Übernahme dieser anspruchsvollen und vielseitigen Tätigkeit erwarten wir:
Wir bieten Ihnen
Die Gemeinde Nauheim fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auf der Grundlage des gültigen Frauenförder- und Gleichstellungsplanes streben wir die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen an. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die im Sinne des § 9 Abs. 2 HGlG bei entsprechender Bewerberlage grundsätzlich teilbar ist.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind erwünscht und werden entsprechend den Vorgaben des SGB IX. berücksichtigt.
Bewerbungen von Mitgliedern in Hilfsorganisationen wie bspw. Freiwillige Feuerwehr sind erwünscht.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen bitte bis zum 04.08.2024 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
oder bevorzugt per E-Mail in einer PDF-Datei mit maximal 10 MB an personal@nauheim.de.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die zuständige Fachbereichsleiterin Frau Engel unter Tel. 06152/639-247 bzw. iengel@nauheim.de oder die Kolleginnen der Personalverwaltung unter Tel. 06152/639 -210 oder -249 gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung (bspw. Vorstellungsgespräch) entstehen, werden nicht erstattet.