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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 31/2025
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Gemeinde Nauheim informiert über erlassene Allgemeinverfügung zu sogenanntem „Lachgas“

Bürgermeister Marc Friedrich (parteilos) hat am 25.07.2025 ein Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige gemäß §3 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in der Fassung vom 02.07.2025 i. V. m. §17 OWiG in der Gemarkung Nauheim erlassen.

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli dieses Jahres einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas als Partydroge gebilligt; siehe (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-lachgasverbot-pm-01-07-25.html)

Die Allgemeinverfügung ist das Ergebnis einer engen Abstimmung mit Fachbereichsleiterin Elif Demir (Fachbereich Bauen, Umwelt, Liegenschaften, Bürgerservice und Ordnungswesen), Fachdienstleitung Lea Seibert (Bürgerservice und Ordnungswesen) sowie dem Ordnungsamt der Gemeinde Nauheim.

Anlass sind die seit 2024 zunehmenden Funde von entleerten Lachgas-Kartuschen im öffentlichen Raum, beispielsweise rund um den Skaterpark, dem Spielplatz „Waldstraße“ und weiteren Liegenschaften der Gemeinde Nauheim.

Wenngleich noch keine belegte Nutzung durch Minderjährige vorliegt, weisen die Fundorte auf ein potenzielles Risko für diese Altersgruppe hin.

Mit der oben genannten Allgemeinverfügung handelt Bürgermeister Marc Friedrich damit proaktiv, um den Verkauf und die Weiter- und Abgabe von Lachgas an Minderjährige zu untersagen. Das Verbot sorgt zudem präventiv für mehr Schutz und Aufklärung, insbesondere für Familien und Eltern.

„Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorgaben, daher schöpfe ich meine Möglichkeiten als örtlicher Leiter der Nauheimer Ordnungsbehörde aus und erlasse die Allgemeinverfügung,“ beschreibt Marc Friedrich das Vorgehen der Gemeinde. Die Allgemeinverfügung soll voraussichtlich nach den Sommerferien durch eine neue Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) abgelöst werden, die jedoch zunächst durch die politischen Gremien genehmigt werden muss.

Die neue Gefahrenabwehrverordnung setze breiter an und behandle nicht nur das Thema Lachgas, sondern viele weitere Aspekte für ein friedvolles Zusammenleben in Nauheim, sagt Marc Friedrich. Er führt dazu Beispiele auf wie

  • das Verhalten auf öffentlichen Flächen,
  • offenes Feuer im Freien,
  • das Halten und Führen von Hunden,
  • die Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen oder
  • Ordnungswidrigkeiten im Allgemeinen

Die entsprechenden Vorbereitungen laufen bereits verwaltungsintern, betont der Bürgermeister Nauheims.

Lachgas ist ein farbloses Gas, bestehend aus Sauerstoff und Stickstoff. Der chemische Name lautet Distickstoffmonoxid bzw. N2O. Das Gas wird für medizinische und industrielle Zwecke eingesetzt. Unter Jugendlichen hat sich Lachgas in den letzten Jahren als billige Partydroge verbreitet.

Mögliche Effekte nach einem Konsum: Euphorie, Lachanfälle (daher der Name „Lachgas“), leichte Halluzinationen, Verzerrung von Geräuschen, Kribbeln in Armen und Beinen oder ein Gefühl der Schwere oder Körperlosigkeit. Die Gesundheitsrisiken können ein Leben lang anhalten und gelten für alle Altersgruppen. Mediziner warnen seit langem vor Schädigungen, die „[…] von Bewusstlosigkeit durch Verdrängung des Sauerstoffs in der Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden“ reichen können. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 25.03.2024)

Bürgermeister Marc Friedrich tauschte sich bereits mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Groß-Gerau zur Thematik aus. Daraus folgend wird zeitnah eine Kontaktaufnahme seitens des Bürgermeisters zum „Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe e.V.“ erfolgen. Ziel ist eine gegenseitige Information über die Sachstände in der Gemeinde Nauheim und mögliche weitere präventive Maßnahmen.

Die innerhalb von Nauheim aufgefundenen Kartuschen werden seitens des Bauhofs der Gemeinde als Sondermüll kostenpflichtig entsorgt.