Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim hebt die Allgemeinverfügung über das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen sowie offenes Feuer jeglicher Art in der Gemarkung Nauheim vom 13.07.2022 mit sofortiger Wirkung auf.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrand und Graslandfeuergefahr; laut des Waldbrand- und Graslandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst - Gefährdungsstufe 1
Deswegen ist das Grillverbot nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.