Frau Ursula ACKLEY, Schillerstraße 6, legt ihr Mandat in der Gemeindevertretung zum 01.10.2023 nieder.
Gemäß §§ 33 Abs. 3 Ziff. 1. und 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Ackley aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim festgestellt.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) steht Herr Ralf UHLEMANN, wohnhaft Albert-Einstein-Straße 4. Herr Uhlemann rückt somit in die Gemeindevertretung nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 des KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.