| Der Gemeindewahlleiter | 64569 Nauheim, 02.10.2024 |
| der Gemeinde Nauheim | Weingartenstraße 46-50 |
Frau Lisa Cossu, Beethovenstrafle 3, legt ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung nieder.
Gemäß § 33 Abs. 3 Ziff. 1. und 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Cossu aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim festgestellt.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) steht Frau Dagmar Schneberger-Splitt, wohnhaft Berzallee 1 Oc. Frau Schneberger-Splitt rückt somit in die Gemeindevertretung nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 des KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.