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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung Nauheim

Der Gemeindewahlleiter

64569 Nauheim, 02.10.2024

der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46-50

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung Nauheim

Frau Lisa Cossu, Beethovenstrafle 3, legt ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung nieder.

Gemäß § 33 Abs. 3 Ziff. 1. und 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Cossu aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim festgestellt.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) steht Frau Dagmar Schneberger-Splitt, wohnhaft Berzallee 1 Oc. Frau Schneberger-Splitt rückt somit in die Gemeindevertretung nach.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 des KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.