Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
I. Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 97a HGO
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2024 nicht veranschlagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.10. – 05.10.2024 im Rathaus, Zimmer E 35, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zur besseren Planung würden wir uns um eine vorherige Terminvereinbarung freuen.
Nauheim, den 23.10.2024 | |
Der Gemeindevorstand | |
Hubert Deckert, Beigeordneter | (Siegel) |