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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

I. Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 97a HGO

  1. Die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Nauheim gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;
  2. den Gesamtbetrag in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nauheim für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Kredite in Höhe von 4.100.000€ ( i. W.: „vier Million einhunderttausend Euro“) gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO;
  3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000,00 € ( i.w. „fünfhunderttausend Euro“) gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO

Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2024 nicht veranschlagt.

Darmstadt, den 21. Oktober 2024
gez. Hilligardt
Regierungspräsident
(Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.10. – 05.10.2024 im Rathaus, Zimmer E 35, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zur besseren Planung würden wir uns um eine vorherige Terminvereinbarung freuen.

Nauheim, den 23.10.2024
Der Gemeindevorstand
Hubert Deckert, Beigeordneter
(Siegel)