Die Gemeinde Nauheim gibt bekannt, dass die Bürgermeisterwahl planmäßig am 16. Februar 2025 stattfinden wird. Seit Bekanntwerden des Termins für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der Gemeindevorstand geprüft, ob eine Verlegung des Bürgermeisterwahltermins auf diesen Tag möglich wäre. Ein Erlass des Hessischen Innenministeriums vom heutigen Tag bringt diesbezüglich Klarheit: Für den Fall, dass in einer Kommune bereits das Datum einer Direktwahl festgesetzt wurde, kommt eine Aufhebung und Neubestimmung des Wahltages mit Blick auf die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl nicht in Betracht. Eine Verlegung ist rechtlich ausgeschlossen.
Das Hessische Kommunalwahlgesetz (§ 42 Satz 4 KWG) sieht lediglich eine Verlegung des Bürgermeisterwahltermins vor, um Überschneidungen mit anderen Wahlen zu vermeiden, jedoch nicht, um Wahlen gezielt auf denselben Termin zu legen. Ein Zusammenlegen der Bürgermeister- und Bundestagswahltermine ist somit nicht zulässig