Die Gemeinde Nauheim beabsichtigt für den Schiedsamtsbezirk Nauheim (dieser umfasst die Gemarkung der Gemeinde Nauheim) die Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsfrau bzw. eines stellvertretenden Schiedsmannes. Für dieses Amt können interessierte Personen kandidieren, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten
für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Die Organe der Gemeinde (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) und der Vorstand des Amtsgerichts Groß-Gerau können personenbezogene Daten der zu wählenden Schiedspersonen erheben, soweit dies zur Ermittlung der vorstehenden Eigenschaften erforderlich ist. Auf die Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 (GVBI. S. 148), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBI. S. 362) wird verwiesen. Diese können im Gremienbüro im Rathaus (Zimmer E4) oder im Internet unter rv.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden. Interessierte Personen werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens 31.12.2023 bei der Gemeinde Nauheim zu bewerben.
Die Bewerbung ist zu richten an den
Gemeindevorstand der Gemeinde
Nauheim
Weingartenstraße 46 bis 50
64569 Nauheim