In der heutigen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) fordert die Verbraucherzentrale Hessen, den Schutz des privater Sachgüter mitzudenken. Der Gesetzeszweck sollte dahingehend erweitert werden, dass die Regelungen im Hessischen Klimagesetz auch zum Schutz der Sachgüter der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.
Die vollständige Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hessen zum Hessischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HKlimaG) steht hier zur Verfügung: www.verbraucherzentrale-hessen.de/anhoerungen-hessischer-landtag.