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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellvertretende Ortsgerichtsschöffin / stellvertretender Ortsgerichtsschöffe der Gemeinde Nauheim gesucht

Die Gemeinde Nauheim sucht engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich als stellvertretende Ortsgerichtsschöffen bzw. Ortsgerichtsschöffinnen beim Ortsgericht Nauheim einbringen möchten.

Interessierte Personen sollten lebenserfahren, zuverlässig und integer sein sowie ein gutes Ansehen in der Gemeinde genießen. Zudem ist es hilfreich, wenn Grundkenntnisse im Bereich der Grundstücksschätzung vorhanden sind.

Das Amt können nicht begleiten:

1.

Personen, die

a)

ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben;

b)

die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c)

als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

2.

Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamten im Justizdienst, sofern ihre beruflichen Aufgaben mit denen des Ortsgerichts verbunden sind.

3.

Personen, die gleichzeitig miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert, Ehepaare oder Lebenspartner und im Ortsgericht tätig sind.

Zur Prüfung der Voraussetzungen dürfen die Gemeindeorgane (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) und der Vorstand des Amtsgerichts Groß-Gerau die dafür notwendigen personenbezogenen Daten erheben.

Wenn Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung, gerne per E-Mail oder schriftlich, bis spätestens 04.01.2026.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

z. Hd. Frau Suciu

Weingartenstraße 46 - 50

64569 Nauheim

E-Mail: hauptverwaltung@nauheim.de