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Nauheimer Gemeindespiegel
Ausgabe 6/2023
Aus unserer Gemeinde
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Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung ist ausgelaufen

Das Hessische Ministerium der Finanzen teilt mit, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen zum 31.01.2023 ausgelaufen ist.

Bis zum 31. Januar sind in Hessen 2.189.793 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.026.986. Weniger als 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 162.807. Insgesamt sind damit rund 77 Prozent der Erklärungen eingegangen.

Damit die im Zuge der Grundsteuerreform nötige Neubewertung von Grundstücken vorgenommen werden kann, sind aktuelle Daten und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Bei nicht vorhandenen Angaben, muss die Steuerverwaltung schätzen und den Grundsteuermessbetrag festsetzen.

Abgabe weiterhin möglich

Weil bei den Grundsteuererklärungen so viele Menschen gefordert sind, wird es zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist zum 31.01.2023 nicht einhalten konnten.

„Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein. Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt“, teilt der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg mit.

Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen gibt es unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.