Für die Ausländerbeiratswahl der Gemeinde Nauheim gemäß § 86 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wurde ein Wahlvorschlag mit zwei Bewerber/innen eingereicht und zugelassen.
Nach § 86 Abs. 1 S. 3 HGO findet eine Wahl nicht statt, wenn weniger Bewerber zur Wahl zugelassen werden, als Sitze zu verteilen sind.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 den einzig eingereichten Wahlvorschlag mit zwei Bewerber/innen zugelassen.
Daher sage ich die Ausländerbeiratswahl am 15.03.2026 gemäß § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) ab. Die Einrichtung des Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit.
Die Absage der Ausländerbeiratswahl wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.