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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

nach §§ 80-84 des Baugesetzbuches vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung.

In der vereinfachten Umlegung

Gebiet

Im Ort

Gemarkung

Leeheim

Flur

1

wird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 13.02.2024 am 05.03.2024 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64549 Riedstadt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Riedstadt, den 11.03.2024
Marcus Kretschmann
Bürgermeister