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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Riedstadt

Nachstehend veröffentlichen wir eine amtliche Bekanntmachung des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl. Ing. Dirk Hechler, Hemsbergstr. 56, 64625 Bensheim

Aktenzeichen: GH-008-2019

Bekanntmachung

der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Es wird bekannt gemacht, dass in der

Gemeinde Riedstadt

Lagebezeichnung

Schulstraße

Gemarkung Leeheim

Flur 1 u. 2

Flurstück(e): siehe Beiblatt

eine

Grenzfeststellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgeseztes vom 6. September 2007 (GVBI. 1 S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBI. S. 82) vorgenommen wurde. Das Ergebnis der oben angeführten Maßnahme wird Ihnen hiermit schriftlich bekannt gegeben. Es ist, soweit es Ihr Grundstück betrifft, in der zu diesem Bescheid gehörenden Niederschrift nebst Skizze dokumentiert.

Die Ergebnisse dieser Grenzfeststellung können in der Zeit vom 24.03.2025. bis. 17.04.2025 in den Räumen der amtlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Dirk Hechler

Straße, Hausnummer: Hemsbergstraße 56

Ort: 64625 Bensheim

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Bensheim, 10.03.2025
Dipl. Ing. D. Hechler
(Ort, Datum)

Liste der betroffenen Flurstücke (Schulstraße)

Flur 1

702/3, 707/4, 688/4, 704/3, 707/2, 708, 709/1, 710/4, 187/6, 192/1, 193, 194/1, 196, 298, 199, 200/3, 208, 32582, 325/3, 326, 327, 333/1, 334/3, 336/2, 338/1, 339, 340, 346/1, 347, 349/2, 352/4, 353/1, 356/1, 358/1, 359, 360/1, 362/3, 363/3, 365/1, 369/2, 370/3, 371/1, 372/1, 373, 374, 375, 377/1, 378, 379/1, 381, 382, 383

Flur 2

10/1