Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.03.2025 die folgende 1. Änderungssatzung zur Haus- und Badeordnung für das Freibad Goddelau der Stadt Riedstadt beschlossen:
§ 3 Öffnungszeiten und Preise, Absatz 3, wird wie folgt geändert
| 3. | Die Badezeiten sind während der Badesaison: | |
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| a. | Montag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 19:30 Uhr, |
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| b. | Die Öffnungszeiten können bei besonders hohen Temperaturen um maximal 1 Stunde verlängert werden. Bei ungünstiger Witterung kann das Freibad vorübergehend ganz oder teilweise (z.B. durch Teilbereichssperrung) geschlossen werden. |
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| c. | Die Entscheidung hierüber trifft die Betriebsleitung. |
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| d. | Die abweichenden Öffnungszeiten und Teilsperrungen im Sinne von § 3 Nr. 3 b) werden jeweils durch Aushang bzw. Lautsprecherdurchsage bekanntgegeben. |
Die 1. Änderungssatzung zur Haus- und Badeordnung tritt am 17.05.2025 in Kraft.