Titel Logo
Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung zur Haus- und Badeordnung für das Freibad Goddelau der Büchnerstadt Riedstadt

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.03.2025 die folgende 1. Änderungssatzung zur Haus- und Badeordnung für das Freibad Goddelau der Stadt Riedstadt beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Öffnungszeiten und Preise, Absatz 3, wird wie folgt geändert

3.

Die Badezeiten sind während der Badesaison:

a.

Montag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 19:30 Uhr,

b.

Die Öffnungszeiten können bei besonders hohen Temperaturen um maximal 1 Stunde verlängert werden. Bei ungünstiger Witterung kann das Freibad vorübergehend ganz oder teilweise (z.B. durch Teilbereichssperrung) geschlossen werden.

c.

Die Entscheidung hierüber trifft die Betriebsleitung.

d.

Die abweichenden Öffnungszeiten und Teilsperrungen im Sinne von § 3 Nr. 3 b) werden jeweils durch Aushang bzw. Lautsprecherdurchsage bekanntgegeben.

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung zur Haus- und Badeordnung tritt am 17.05.2025 in Kraft.

Riedstadt, 18.03.2025
Der Magistrat
Der Stadt Riedstadt
Marcus Kretschmann
Bürgermeister