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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grenzbereinigung nach dem Grenzbereinigungsgesetz vom 13.06.1979 (GVBl. I S. 108) in der derzeit gültigen Fassung

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Im Grenzbereinigungsverfahren in der

Gemeinde:

Riedstadt

Gemarkung:

Erfelden

Flur:

2 und 24

Verfahrensgebiet:

Knotenpunkt B 44/K 155

Aktenzeichen:

GB 3261573

Grundbuchamt:

Groß-Gerau

ist der Grenzbereinigungsplan vom 13.12.2023 am 22.03.2024 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Michelstadt, den 22.03.2024
Amt für Bodenmanagement
Heppenheim
Im Auftrag
gez. Seibel, TAM