Marcus Kretschmann (Gemeindewahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands) hat auf sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt am 23. März 2026 verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Marcus Kretschmann somit nicht in die Stadtverordnetenversammlung Riedstadt berufen wird.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands rückt Frau Dr. Anne-Katrin Ruh, Heinrich-Reichard-Straße 36, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Außerdem hat der Stadtverordnete Ottmar Eberling (Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands) sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 15. April 2026 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Ottmar Eberling somit zum 15. April 2026 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands rückt Herr Janik Huber, wohnhaft Elisabeth-Langgässer-Weg 26, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Zudem hat die Stadtverordnete Melanie Dörr (Fraktion Christlich Demokratische Union Deutschlands) nach ihrer Wahl zur Stadträtin ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2026 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Frau Melanie Dörr somit zum 23. April 2026 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands rückt Frau Ilona Jahnke, wohnhaft Cambener Weg 26, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Auch hat der Stadtverordnete Gerald Kummer (Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands) nach seiner Wahl zum Stadtrat sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2026 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Gerald Kummer somit zum 23. April 2026 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutschlands rückt Herr Raoul Boller, wohnhaft Erfelder Straße 58, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Außerdem hat die Stadtverordnete Carola Friedrich (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach ihrer Wahl zur Stadträtin ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2026 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Frau Carola Friedrich somit zum 23. April 2026 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rückt Frau Christina Berg, wohnhaft Marktplatz 9, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.