nach §§ 80-84 des Baugesetzbuches vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung. In der vereinfachten Umlegung „Poppenheimer Straße“ der Stadt Riedstadtwird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 04.02.2025 mit Nachtrag vom 18.02.2025 am 19.04.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64549 Riedstadt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.