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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Hessenwasser GmbH & Co.KG hat bei meiner Behörde die Beschränkung des Grundeigentums an dem Grundstück Gemarkung Wolfskehlen, Flur 16, Flurstück 153, eingetragen im Grundbuch von Wolfskehlen des Amtsgerichts Groß-Gerau, Blatt 1807, lfd. Nr. 15 des Bestandsverzeichnisses, eingetragene Eigentümer: Harald Bergner, Bernd Bergner, Frank Bergner, Heike Bergner und Carina Bergner zugunsten der Antragstellerin nach den Vorschriften des Hessischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetzes (HEEG) beantragt. Die Beschränkung des Eigentums soll durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II des Grundbuchs erfolgen.

Die vorstehend aufgeführte Grundstücksfläche soll entsprechend den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses meiner Behörde vom 21.12.2022 (Az.: RPDA – Dez. IV/Da 41.1 – 97 e 06.03/15 – 2020/5) für den Bau und Betrieb der Redundanten Riedleitung –Süd-Teil - in Anspruch genommen werden.

Das Enteignungsverfahren wird hiermit gemäß § 26 Abs. 1 HEG eingeleitet und Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 10. Juli 2025, 14:00 Uhr

in meinem Haus, Kollegiengebäude, Sitzungssaal Nord,

Luisenplatz 2 in Darmstadt

anberaumt.

Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Eine schriftliche Geltendmachung dieser Rechte bei meiner Behörde noch vor der mündlichen Verhandlung unter Angabe des Aktenzeichens – I 13 – 25 d 10.06/19-2024 – ist zweckmäßig.

Der Enteignungsantrag und die ihm beigefügten Unterlagen können bis einschließlich 9. Juli 2025 täglich während der üblichen Dienststunden bei meiner Dienststelle in Darmstadt, Luisenplatz 2, Raum 1.19, eingesehen werden.

Über den Enteignungsantrag und andere in dem Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann entschieden werden, wenn die Beteiligten zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.

Darmstadt, den 21. Mai 2025
Regierungspräsidium Darmstadt
- I 13 – 25 d 10.06/19-2024