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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen

nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - Hauptstraße

Es wird bekannt gemacht, dass in der Stadt Riedstadt für das Gebiet "Hauptstraße 2 bis 38 und 17 bis 41" Gemarkung Leeheim

Flur 5

23, 24/1, 24/2, 25, 26, 27, 46, 47/1, 48, 59

Flur 2

44/1

Flur 1

480/1, 482, 483/2, 450/1, 449/1, 447/1, 446/1, 444/1, 408/3, 438/2, 440, 437/1, 436/3, 713/2, 416/1, 418, 435/1, 433, 432, 429/1, 428/1, 427/1, 29/2, 28/5, 25/1, 24/4, 22/1, 20/1, 19/3, 15/2, 13/1, 12/3, 10/1, 9/2, 8/2, 686/4

eine Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548) in der aktuellen Fassung, vorgenommen wurde. Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen

vom 22.06.2026  bis 17.07.2026

in der Zeit von 7:30  bis 16:00 (Freitag bis 12:00 Uhr)

in den Räumen des Verm. Büros ÖbVI Matthias Hummel Lahnstraße 13, 64625 Bensheim eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlichoder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gez. Matthias Hummel, ÖbVI