Der Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2025 wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben.
Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154). Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 10 Eigenbetriebssatzung vom 09. Juni 2016, wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Riedstadt für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen und festgesetzt:
— 2025
1. Im Erfolgsplan werden
die Erträge in Höhe von — 7.064.748 €
und
die Aufwendungen in Höhe von — 6.964.433 €
festgesetzt.
Gewinn (+) / Verlust (-) — 100.315 €
Im Vermögensplan werden
die Einnahmen in Höhe von — 8.432.000 €
und
die Ausgaben in Höhe von — 8.432.000 €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf
4.500.000 €
festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
2.550.000 €
festgesetzt.
4. Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
5. Es gilt die als Anlage des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.