Titel Logo
Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke Riedstadt

Der Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2025 wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben.

Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154). Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 10 Eigenbetriebssatzung vom 09. Juni 2016, wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Riedstadt für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen und festgesetzt:

 —  2025

1. Im Erfolgsplan werden

die Erträge in Höhe von  —  7.064.748 €

und

die Aufwendungen in Höhe von  —  6.964.433 €

festgesetzt.

Gewinn (+) / Verlust (-)  —  100.315 €

Im Vermögensplan werden

die Einnahmen in Höhe von  —  8.432.000 €

und

die Ausgaben in Höhe von  —  8.432.000 €

festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf

4.500.000 €

festgesetzt.

3. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

2.550.000 €

festgesetzt.

4. Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

5. Es gilt die als Anlage des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.