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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Riedstadt, Stadtteil Wolfskehlen

genordet, ohne Maßstab

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Auf dem Forst III“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf dem Forst III“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines Gewerbegebietes im Bereich des Plangebietes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich entsprechend geändert. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Nutzung des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf dem Forst III“ geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Wolfskehlen, Flur 3, die Flurstücke 14/1, 15/1, 16/1 teilweise, 18/1, 19/1, 20/1, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 46 teilweise, 61, 62 teilweise, 63/21 teilweise sowie in der Flur 18 das Flurstück 140 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst die entsprechenden Flächen in der Gemarkung Wolfskehlen, Flur 3. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründungen und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Montag, dem 25.07.2022 bis einschließlich

Freitag, dem 02.09.2022

in der Stadtverwaltung Riedstadt, Stadtteil Goddelau, Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung, FG Bauen, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt, auf dem Flur im 1. OG des Neubaus ab dem Zimmer 102 zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung, Herrn Jan Bergmann, unter der Telefonnummer 06158-181-312 gebeten.

Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter der Adresse www.riedstadt.de/rathaus unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bzw. „Offenlagen/Bauleitplanung“ zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Riedstadt, den 22.07.2022
Der Magistrat
der Stadt Riedstadt
Marcus Kretschmann, Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf dem Forst III“

Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Forst III“