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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt

Die Stadtverordnete Hannelore Pletz (Fraktion Bürger für Riedstadt) hat ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 05. Januar 2024 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Frau Hannelore Pletz somit zum 05. Januar 2024 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.

Frau Manuela Sander wäre somit die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Gemeindewahlvorschlag der BfR. Frau Sander hat mit schriftlicher Erklärung vom 02. Januar 2024 darum gebeten, sie von der Nachrückerliste zu streichen.

Frau Gerlinde Schad wäre somit die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Gemeindewahlvorschlag der BfR. Frau Schad hat mit schriftlicher Erklärung vom 04. Januar 2024 darum gebeten, sie von der Nachrückerliste zu streichen.

Herr Arnold Müller wäre somit der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Gemeindewahlvorschlag der BfR. Herr Müller hat mit schriftlicher Erklärung vom 02. Januar 2024 darum gebeten, ihn von der Nachrückerliste zu streichen.

Herr Hartmut Vischer wäre somit der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Gemeindewahlvorschlag der BfR. Herr Vischer hat mit schriftlicher Erklärung vom 09. Januar 2024 darum gebeten, ihn von der Nachrückerliste zu streichen.

Frau Ilona Siebert wäre somit die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Gemeindewahlvorschlag der BfR. Frau Siebert hat mit schriftlicher Erklärung vom 02. Januar 2024 darum gebeten, sie von der Nachrückerliste zu streichen.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Bürger für Riedstadt rückt Herr Ralf Schad, wohnhaft Schusterwörthstraße 11, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

gez. Marcus Kretschmann
Gemeindewahlleiter