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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44 UF 2352

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am Freitag, den 25. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 erläutert worden sind und am

Dienstag,

den 22.10.2024

von 10:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch,

den 23.10.2024

von 08:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag,

den 24.10.2024

von 08:30 – 17:30 Uhr

im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 ausgelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gernsheim und in den angrenzenden Gemeinden Biebesheim am Rhein, Riedstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Einhausen und Groß-Rohrheim öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2352 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Heppenheim, den 14.08.2025
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
L.S.
gez. Uhlig
(Verfahrensleiterin)