Es wird bekannt gemacht, dass in der Stadt Riedstadt für das Gebiet "Hauptstraße 44 bis 68 und 51 bis 67“, „Geinsheimer Straße 3, 5 und 6“ und „Erfelder Straße 1“
Gemarkung Leeheim
Flur 1
686/4, 705/1, 689/3, 687/2, 688/4, 302/1, 299/1, 298, 297/2, 227/2, 228/2, 229, 230, 231, 232, 236/1, 237, 238, 240, 147/7, 147/6, 142/4, 111, 110/1, 241/1, 250/2, 256, 257, 259, 260/2, 260/4, 261/1, 262, 295/1
eine Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548) in der aktuellen Fassung, vorgenommen wurde. Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen
| vom 24.08.2026 | bis 18.09.2026 |
| in der Zeit von 7:30 | bis 16:00 (Freitag bis 12:00 Uhr) |
in den Räumen des Verm. Büros ÖbVI Matthias Hummel
Lahnstraße 13, 64625 Bensheim
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.