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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Es wird bekannt gemacht, dass in der Stadt Riedstadt für das Gebiet "Hauptstraße 44 bis 68 und 51 bis 67“, „Geinsheimer Straße 3, 5 und 6“ und „Erfelder Straße 1“

Gemarkung Leeheim

Flur 1

686/4, 705/1, 689/3, 687/2, 688/4, 302/1, 299/1, 298, 297/2, 227/2, 228/2, 229, 230, 231, 232, 236/1, 237, 238, 240, 147/7, 147/6, 142/4, 111, 110/1, 241/1, 250/2, 256, 257, 259, 260/2, 260/4, 261/1, 262, 295/1

eine Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548) in der aktuellen Fassung, vorgenommen wurde. Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen

vom 24.08.2026

bis 18.09.2026

in der Zeit von 7:30

bis 16:00 (Freitag bis 12:00 Uhr)

in den Räumen des Verm. Büros ÖbVI Matthias Hummel

Lahnstraße 13, 64625 Bensheim

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gez. Matthias Hummel, ÖbVI