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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken inder Stadtverordnetenversammlung Riedstadt

Der Stadtverordnete Daniel Steinmetz (Fraktion Bürger für Riedstadt) hat sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 07. September 2023 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Daniel Steinmetz somit zum 07. September 2023 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Bürger für Riedstadt rückt Herr Eckhard Gruhn, wohnhaft Ostring 27, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

gez. Marcus Kretschmann
Gemeindewahlleiter