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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bauleitplanung der Stadt Riedstadt, Stadtteil Leeheim Bebauungsplan „Leeheim - Ortsmitte“ – Bereich „Im Ort“ hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans genordet, ohne Maßstab

Die Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leeheim Ortsmitte“ - Bereich „Im Ort“ beschlossen und am 20.05.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans „Leeheim-Ortsmitte" von 1972 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung des Gesamtquartiers geschaffen werden. Im Mittelpunkt der Änderung des Bebauungsplans „Leeheim-Ortsmitte“ steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) i.S. § 4 BauNVO.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltfachbeitrag lagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich.

Die Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltfachbeitrag liegen in der Zeit von

Dienstag, dem 04.10.2022 - einschl. Freitag, dem 04.11.2022

in der Stadtverwaltung Riedstadt, Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung, Fachgruppe Bauen, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt, Zimmer 102 zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planunterlagen können zudem auf unserer Homepage unter www.riedstadt.de à Rathaus à Offenlagen à Bauleitplanung à Bebauungspläne sowie unter www.plan-es.com à Beteiligungsverfahren im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Riedstadt, 23.09.2022
Marcus Kretschmann, Bürgermeister