Nachstehend veröffentlichen wir eine amtliche Bekanntmachung
des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl. Ing. Dirk Hechler, Hemsbergstr. 56, 64625 Bensheim
Aktenzeichen: GH-009-2019
Bekanntmachung
der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen
nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
Es wird bekannt gemacht, dass in der
Gemeinde Riedstadt, Lagebezeichnung Schusterwörthstraße, Gemarkung Leeheim Flur 1, 8, Flurstück(e
Flur 1: 68/3, 1241/2, 1228, 1226, 975, 987, 933, 934, 935, 938, 958, 961/1, 962/8, 963/3, 176/1, 660/15, 1028/1, 1027, 1026, 1025, 1017, 1013, 1012, 1011,1004, 1041, 988/1, 1227, 976
Flur 8: 242/1, 232/1, 233/2, 243/2, 264, 338/1, 339, 101/1, 99/2, 99/3, 99/4, 102/1, 370, 239
eine
Grenzfeststellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82) vorgenommen wurde.
Das Ergebnis der oben angeführten Maßnahme wird Ihnen hiermit schriftlich bekannt gegeben. Es ist, soweit es Ihr Grundstück betrifft, in der zu diesem Bescheid gehörenden Niederschrift nebst Skizze dokumentiert.
Die Ergebnisse dieser Grenzfeststellung können in der Zeit vom 01.02.2023 bis 01.03.2023 in den Räumen der amtlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Dirk Hechler, Hemsbergstraße 56, 64625 Bensheim eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei [einfügen: Name und Anschrift der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat] schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.