Der Stadtverordnete Ralf Schad (Fraktion Bürger für Riedstadt) hat sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 22. Januar 2024 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Herr Ralf Schad somit zum 22. Januar 2024 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Bürger für Riedstadt rückt Herr Rolf Lipka, wohnhaft Westring 38, 64560 Riedstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.