Titel Logo
Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Riedstadt

Der Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung der Kommunalaufsicht Groß-Gerau über die Änderungen zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2022 wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben.

Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154). Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 10 Eigenbetriebssatzung vom 2. Juni 2016, wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Riedstadt für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen und festgesetzt:

2022

Änderung

1. Im Erfolgsplan werden

die Erträge in Höhe von

3.913.152 €

4.017.652 €

und

die Aufwendungen in Höhe von

4.583.653 €

4.345.378 €

festgesetzt

Gewinn (+) / Verlust (-)

- 670.501 €

-327.726 €

Im Vermögensplan werden

die Einnahmen in Höhe von

12.665.407 €

12.322.632 €

und

die Ausgaben in Höhe von

12.665.407 €

12.322.632 €

festgesetzt

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,

wird auf

12.000.000,00 €

11.254.000 €

festgesetzt.

1.

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.865.000,00 € festgesetzt.

2.

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

3.

Es gilt die als Anlage des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.