Der Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung der Kommunalaufsicht Groß-Gerau über die Änderungen zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2022 wird nachstehend öffentlich bekannt gegeben.
Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154). Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 10 Eigenbetriebssatzung vom 2. Juni 2016, wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Riedstadt für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen und festgesetzt:
| 2022 | Änderung | |
| 1. Im Erfolgsplan werden | ||
| die Erträge in Höhe von | 3.913.152 € | 4.017.652 € |
| und | ||
| die Aufwendungen in Höhe von | 4.583.653 € | 4.345.378 € |
| festgesetzt | ||
| Gewinn (+) / Verlust (-) | - 670.501 € | -327.726 € |
| Im Vermögensplan werden | ||
| die Einnahmen in Höhe von | 12.665.407 € | 12.322.632 € |
| und | ||
| die Ausgaben in Höhe von | 12.665.407 € | 12.322.632 € |
| festgesetzt | ||
| 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, | ||
| wird auf | 12.000.000,00 € | 11.254.000 € |
| festgesetzt. | ||
| 1. | Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.865.000,00 € festgesetzt. |
| 2. | Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. |
| 3. | Es gilt die als Anlage des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht. |
Der Wirtschaftsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.