Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten) zu einer Teilnehmerversammlung am
Mittwoch, den 18. Oktober 2023 um 19:00 Uhr
in der Riedhalle Dornheim
Sportfeld 1, 64521 Groß-Gerau Dornheim
eingeladen.
Gewählt werden drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Der Termin dient zusätzlich als Aufklärungsversammlung zum 1. Änderungsbeschluss, mit dem insbesondere die Verfahrensart in eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 FlurbG geändert werden soll.
Bekanntmachung
Die Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und zur Aufklärungsversammlung zum 1. Änderungsbeschluss wird in den Flurbereinigungs-gemeinden Groß-Gerau und Riedstadt und in den angrenzenden Gemeinden Büttelborn und Trebur sowie der Stadt Griesheim öffentlich bekannt gemacht.
Informationen über das Verfahren können auch aus der Internetpräsentation https://hvbg.hessen.de/UF2606 entnommen werden.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.