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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzungüber die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinderder Büchnerstadt Riedstadt

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), den Bestimmungen des Hessischen Kinder und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Dezember 2022 (GVBl. I S. 759), der §§ 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunalabgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 247), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12. September 2018 (GVBl. I S. 570), hat die Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt in ihrer Sitzung am 28. September 2023 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Büchnerstadt Riedstadt erlassen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 2 wird (in der tabellarischen Darstellung) neu gefasst:

(2) Auf Grund der Beitragsfreistellung im Kindergarten im Umfang von sechs Stunden täglich sind der Halbtagsplatz, der Regelplatz und der Essensplatz gebührenfrei. Für den Essensplatz muss jedoch das Verpflegungsentgelt nach § 12 dieser Satzung entrichtet werden.

Für zusätzliche Betreuungszeiten, länger als die beitragsfreien sechs Stunden täglich, gelten Betreuungsgebühren einheitlich für das erste Kind:

1. für den Ganztagsplatz mit einer Öffnungszeit montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Euro 93,84/Monat im Kindergartenjahr 2023/2024,

Euro 95,72/Monat im Kindergartenjahr 2024/2025,

Euro 97,62/Monat im Kindergartenjahr 2025/2026,

Euro 99,57/Monat im Kindergartenjahr 2026/2027 und

Euro 101,57/Monat im Kindergartenjahr 2027/2028,

2. für den Ganztagsplatz (4 Tage) mit einer Öffnungszeit montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr

Euro 75,07/Monat im Kindergartenjahr 2023/2024

Euro 76,57/Monat im Kindergartenjahr 2024/2025,

Euro 78,10/Monat im Kindergartenjahr 2025/2026,

Euro 79,66/Monat im Kindergartenjahr 2026/2027 und

Euro 81,26/Monat im Kindergartenjahr 2027/2028,

3. für den zusätzlichen Frühdienst montags bis freitags, Öffnungszeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr

Euro 46,92/Monat im Kindergartenjahr 2023/2024,

Euro 47,86/Monat im Kindergartenjahr 2024/2025,

Euro 48,81/Monat im Kindergartenjahr 2025/2026,

Euro 49,79/Monat im Kindergartenjahr 2026/2027 und

Euro 50,79/Monat im Kindergartenjahr 2027/2028.

Wird der zusätzliche Frühdienst lediglich zum Halbtagsplatz hinzugebucht bleibt er beitragsfrei.

4. für den zusätzlichen Spätdienst montags bis freitags, Öffnungszeit von 16:00 Uhr bis

17:00 Uhr

Euro 46,92/Monat im Kindergartenjahr 2023/2024,

Euro 47,86/Monat im Kindergartenjahr 2024/2025,

Euro 48,81/Monat im Kindergartenjahr 2025/2026,

Euro 49,79/Monat im Kindergartenjahr 2026/2027 und

Euro 50,79/Monat im Kindergartenjahr 2027/2028.

Tabellarische Darstellung der Gebühren im Kindergarten mit und ohne Gebührenfreistellung:

ab dem Kindergartenjahr 2023/2024

ab dem Kindergartenjahr 2024/2025

ab dem Kindergartenjahr 2025/2026

ab dem Kindergartenjahr 2026/2027

ab dem Kindergartenjahr 2027/2028

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Büchnerstadt Riedstadt tritt rückwirkend zum 01.09.2023 in Kraft.

Riedstadt, den 28.09.2023
Der Magistrat der Stadt Riedstadt
Marcus Kretschmann, Bürgermeister