Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel. 0611 535 8902, Fax 0611 327 6053 80
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
2-HP-05-23-52-01-B-0004#002
Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44
Az.: UF 2352
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44werden die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz zur Einsichtnahme in einer Offenlegung ausgelegt und in einem Anhörungstermin erläutert.
Die Termine dienen zur allgemeinen Einsichtnahme, zur Erläuterung und für Auskünfte bei Einwendungen. Eine Teilnahme an den Terminen ist freigestellt.
Zusätzlich können die Ergebnisse der Wertermittlung sowie weitere Informationen zum Verfahren eingesehen werden unter folgender Internetadresse in der Rubrik Downloads:
Zur Information der Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren über die Wertermittlung und die anstehende Bodenordnung findet eine Teilnehmerversammlung statt am:
Montag, den 21.10.2024 um 19:00 Uhr
in der Stadthalle Gernsheim, Georg-Schäfer-Platz 1, 64579 Gernsheim
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen aus am:
| Dienstag, | den 22.10.2024 | von 10:00 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch, | den 23.10.2024 | von 08:30 – 15:00 Uhr |
Donnerstag, den 24.10.2024 von 08:30 – 17:30 Uhr
im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09
Zur Erläuterung der Wertermittlung werden zu dieser Zeit Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.
Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren:
| Ralf Hammann | Tel.: (0611) 535 8248 | E-Mail: ralf.hammann@hvbg.hessen.de |
| Thomas Annacker | Tel.: (0611) 535 8264 | E-Mail: thomas.annacker@hvbg.hessen.de |
| Heike Hummer | Tel.: (0611) 535 8263 | E-Mail: heike.hummer@hvbg.hessen.de |
3. Anhörungstermin
Der Anhörungstermin gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBL. S. 546) in der derzeit geltenden Fassung findet statt am:
Freitag, den 25. Oktober 2024 um 10:00 Uhr
im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 (Multiraum).
Einwendungen gegen die Wertermittlung können im Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim zu erheben.
Jeder Teilnehmende erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z.B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
In den Terminen zu 2. und 3. werden ausschließlich Informationen und Auskünfte zur Wertermittlung erteilt.
Über die Lage der neuen Grundstücke wird mit jedem Grundstückseigentümer in einem gesonderten Termin, zu dem zu einem späteren Zeitpunkt persönlich per Post eingeladen wird, gesprochen.
Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein. Nutzen Sie bitte die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2352. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gernsheim und in den angrenzenden Gemeinden Biebesheim am Rhein, Riedstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Einhausen und Groß-Rohrheim bekannt gemacht.