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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Tel. 0611 535 8902, Fax 0611 327 6053 80

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

2-HP-05-23-52-01-B-0004#002

Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44

Az.: UF 2352

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung

In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44werden die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz zur Einsichtnahme in einer Offenlegung ausgelegt und in einem Anhörungstermin erläutert.

Die Termine dienen zur allgemeinen Einsichtnahme, zur Erläuterung und für Auskünfte bei Einwendungen. Eine Teilnahme an den Terminen ist freigestellt.

Zusätzlich können die Ergebnisse der Wertermittlung sowie weitere Informationen zum Verfahren eingesehen werden unter folgender Internetadresse in der Rubrik Downloads:

www.hvbg.hessen.de/UF2352
1. Teilnehmerversammlung

Zur Information der Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren über die Wertermittlung und die anstehende Bodenordnung findet eine Teilnehmerversammlung statt am:

Montag, den 21.10.2024 um 19:00 Uhr

in der Stadthalle Gernsheim, Georg-Schäfer-Platz 1, 64579 Gernsheim

2. Offenlegung der Wertermittlung

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen aus am:

Dienstag,

den 22.10.2024

von 10:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch,

den 23.10.2024

von 08:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag, den 24.10.2024 von 08:30 – 17:30 Uhr

im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09

Zur Erläuterung der Wertermittlung werden zu dieser Zeit Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.

Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren:

Ralf Hammann

Tel.: (0611)

535 8248

E-Mail: ralf.hammann@hvbg.hessen.de

Thomas Annacker

Tel.: (0611)

535 8264

E-Mail: thomas.annacker@hvbg.hessen.de

Heike Hummer

Tel.: (0611)

535 8263

E-Mail: heike.hummer@hvbg.hessen.de

3. Anhörungstermin

Der Anhörungstermin gem. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBL. S. 546) in der derzeit geltenden Fassung findet statt am:

Freitag, den 25. Oktober 2024 um 10:00 Uhr

im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 (Multiraum).

4. Hinweise

Einwendungen gegen die Wertermittlung können im Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim zu erheben.

Jeder Teilnehmende erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z.B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.

In den Terminen zu 2. und 3. werden ausschließlich Informationen und Auskünfte zur Wertermittlung erteilt.

Über die Lage der neuen Grundstücke wird mit jedem Grundstückseigentümer in einem gesonderten Termin, zu dem zu einem späteren Zeitpunkt persönlich per Post eingeladen wird, gesprochen.

Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein. Nutzen Sie bitte die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2352. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

5. Veröffentlichung

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gernsheim und in den angrenzenden Gemeinden Biebesheim am Rhein, Riedstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Einhausen und Groß-Rohrheim bekannt gemacht.

Heppenheim den 25.09.2024
Im Auftrag
gez.
Uhlig
LS
(Verfahrensleitung)