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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Riedstadt; Bebauungsplan „Neugasse 1“ in Riedstadt-Erfelden

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen öffentlichen Beteiligung an der Entwurfsplanung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 zur Schaffung der bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle und zielorientierte Innenentwicklungen mit dem Ziel der Wohnraumschaffung beschlossen, den Bebauungsplan „Neugasse 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich im zentral gelegen im Stadtteil Erfelden der Stadt Riedstadt, nördlich der Bahnstraße sowie (nord-)östlich der Neugasse. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke: Gemarkung Erfelden, Flur 1, Flurstücke Nr. 304/7 und Nr. 566/3 (teilweise). Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,25 ha.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Neugasse 1“ in Riedstadt-Erfelden, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Schalltechnische Untersuchung; Anlage 2: Artenschutzfachliche Potenzialanalyse; Anlage 3: Baugrunduntersuchung), ebenfalls in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt am 12.09.2024 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Neugasse 1“ in Riedstadt-Erfelden, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Schalltechnische Untersuchung; Anlage 2: Artenschutzfachliche Potenzialanalyse; Anlage 3: Baugrunduntersuchung), in der Zeit

von Montag, den 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 08.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Riedstadt sowie in einer Cloud des Planungsbüros im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen im PDF zur Einsicht bereitgehalten.

Website der Stadt Riedstadt

https://www.riedstadt.de/nc/rathaus/offenlagen/bauleitplanung/bebauungsplaene.html

Cloud des Planungsbüros

https://magentacloud.de/s/R5c56tXyzFbckdB

Bauleitplanung Hessen

https://bauleitplanung.hessen.de/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt, 1. Stock, Raum 102, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. (06158) 181 - 312 möglich:

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:

07:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

07:30 bis 12:00 Uhr sowie

14:00 bis 18:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet und die parallele öffentliche Auslegung dieser Entwurfsplanung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Neugasse 1“ in Riedstadt-Erfelden im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern des Bauamtes der Stadt Riedstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung sollte innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch bei der Bauverwaltung der Riedstadt, unter der E-Mail-Adresse: j.bergmann@riedstadt.de erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an den Magistrat der Stadt Riedstadt zu richten oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Riedstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.