Überörtlich
Vereinfachte Umlegung (gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
Verfahrensgebiet: „Bahnhofstraße 31“ Gemeinde: Riedstadt Gemarkung: Goddelau Flur: 2 Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit (gemäß § 83 Abs. 1 BauGB) Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 22.08.2025. ist am 29.09.2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen …