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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt

Die Stadtverordnete Wiltraud Duft (Bürger für Riedstadt) hat ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt mit Wirkung zum 5. Oktober 2022 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass Frau Wiltraud Duft somit zum 5. Oktober 2022 aus der Stadtverordnetenversammlung Riedstadt ausscheidet.

Als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Bürger für Riedstadt rückt Herr Daniel Steinmetz, wohnhaft Schulstraße 29, 64560 Riedstadt, mit dieser Feststellung zum 5. Oktober 2022 in die Stadtverordnetenversammlung Riedstadt nach.

Gegen diese Feststellung ist gemäß § 34 Abs. 4 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt (Rathaus), binnen einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

Marcus Kretschmann, Gemeindewahlleiter