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Riedstädter Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Begründung zur Bestimmung der Gemeindeanteile für die einzelnen Abrechnungsgebiete

Vorwort:

Die nachfolgend vorgenommene Beurteilung der Gemeindeanteile ist durch die Verwaltung erfolgt. Dabei wurden die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten, die Ortspläne, die Luft- und Panoramabilder und die digitale Netzknotenkarte Hessen berücksichtigt. Der Magistrat hat sich mit der Beurteilung der Verwaltung beschäftigt und die Gemeindeanteile abschließend festgesetzt.

Das OVG Koblenz hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 09.09.2015 festgestellt, dass der durch die einheitliche öffentliche Einrichtung verlaufende landwirtschaftliche Verkehr nicht zu einem erhöhten Durchgangsverkehr führt. Dieser ist vom Gesetzgeber in Hessen bereits auf mindestens 25% für jedes Abrechnungsgebiet festgelegt worden, so dass vorliegend durch den auftretenden Verkehr zu Außenbereichsgrundstücken von keiner Erhöhung dieses Anteils mehr auszugehen ist.

1. Stadtteil Crumstadt

Im südöstlichen Bereich des Abrechnungsgebiets Crumstadt verläuft die K 150 von Ost nach Süd. Diese stellt in Richtung Osten die Verbindung nach Eschollbrücken, einen Stadtteil von Pfungstadt her. In Richtung Westen führt die K 150 auf die K 153, die wiederum eine Anbindung an die B 44 herstellt. Da es sich um eine klassifizierte Straße handelt, ist der stattfindende Verkehr auf der Fahrbahn für die Bestimmung des Gemeindeanteils nicht zu berücksichtigen. Von der K 150 zweigt Richtung Nordwesten die Friedrich-Ebert-Straße ab, die innerorts voll in der Baulast der Stadt steht. Erst hinter der bebauten Ortslage wird sie wieder eine klassifizierte Straße (K 154). Alle anderen nach Crumstadt hin- oder hinausführenden Straßen sind landwirtschaftliche Wege, so dass dort in der Regel nur landwirtschaftlicher Verkehr auftritt. Lediglich die außerhalb liegende Grillhütte der Stadt Riedstadt, der Angelsee der Stadt Riedstadt (Unterhalt durch ASC Crumstadt) und der Angelsee “Schellhaas” lösen einen Durchgangsverkehr von der K 150 durch die Poppenheimer Straße aus. Ansonsten gibt es über diese landwirtschaftlichen Wege keinen erhöhten Ziel- und Quellverkehr zu außerhalb liegenden Ausflugszielen oder ähnlichem.

Weiterhin weißt der stattfindende Verkehr auf der Friedrich-Ebert-Straße auch überörtlichen Verkehr auf, da er die kürzeste Verbindung zu dem sich nach Nordwesten anschließenden Abrechnungsgebiet 5 Philippshospital und dem Abrechnungsgebiet 4 Goddelau darstellt und darüber hinaus auch die Verbindung zur K 154 und der B44 ist. Berücksichtigt man die Lage von Crumstadt, ist damit zu rechnen, dass aus östlicher Richtung von Pfungstadt kommend Verkehr durch das Abrechnungsgebiet fließt, um auf kürzestem Weg zum Philippshospital oder nach Goddelau zu gelangen. Ansonsten besteht aufgrund der um Crumstadt herumführenden Kreis-, Bundes- und Landesstraßen grundsätzlich keine Veranlassung für den überörtlichen Verkehr, durch Crumstadt zu fahren. Berücksichtigt man weiter, dass die Friedrich-Ebert-Straße nach der Abzweigung von der K 150 bis zur Kreuzung der Friedhofstraße/Nibelungenstraße als Tempo 30-Zone festgelegt ist und erst danach Tempo 50 erlaubt ist, spricht dies nicht dafür, dass hier ein erhebliches Aufkommen an überörtlichem Durchgangsverkehr stattfindet. Da ein überörtlicher Verkehr wegen der kürzesten wegemäßigen Verbindung nach Goddelau nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann und die Grillhütte und Angelseen über die Poppenheimer Straße erschlossen sind, ist hier ein Gemeindeanteil von 38% anzusetzen.

2. Stadtteil Erfelden

Das Abrechnungsgebiet der bebauten Ortslage von Erfelden quert von Ost nach West die

K 156, die eine Verbindung zum Stadtteil Leeheim darstellt. Da es sich hierbei um eine klassifizierte Straße handelt, ist der stattfindende Verkehr auf der Fahrbahn der K 156 bei der Gesamtbetrachtung des Verkehrs im Abrechnungsgebiet nicht zu berücksichtigen. Betrachtet man die anderen, insgesamt in der Baulast der Stadt Riedstadt stehenden Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet, fällt auf, dass diese weiterführend nur eine Anbindung zu diversen Außenbereichsgrundstücken ermöglichen. Erreicht wird über die Verkehrsanlagen auch der außerhalb des Abrechnungsgebiets liegende Yachthafen, der im Eigentum des Landes Hessen steht und insoweit auch überörtlichen Durchgangsverkehr auslöst.

Bei einer Gesamtbetrachtung der außerhalb des Abrechnungsgebiets liegenden Ziele, die über die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets erreicht werden, dürfte der hierdurch entstehende Verkehr im Verhältnis zu dem Ziel- und Quellverkehr der Grundstücke innerhalb des Abrechnungsgebiets nur geringfügig ausfallen. Es wird daher vorliegend ein Gemeindeanteil in Höhe von 30% angesetzt.

3. In der Hallert

Das Abrechnungsgebiet “In der Hallert" enthält nur eine Verkehrsanlage für die innere Erschließung. Eine Verbindung zu außerhalb des Abrechnungsgebietes verlaufenden Straßen und Wege gibt es nicht. Insoweit dürfte hier nur Verkehr zu und von den Grundstücken innerhalb des Abrechnungsgebiets stattfinden. Aus diesem Grund wird für dieses Abrechnungsgebiet der Mindestanteil von 25% angesetzt.

4. Stadtteil Goddelau

Durch das Abrechnungsgebiet der bebauten Ortslage Goddelaus führen mehrere Verkehrs-anlagen, die auch eine überörtliche Verbindung zu außerhalb des Abrechnungsgebietes liegenden Zielen darstellen. Dies betrifft die Starkenburger Straße, die in nördliche Richtung weiterführend den Anschluss an die B 26 herstellt und auch die kürzeste Verbindung nach Wolfskehlen ist. Auch die Philippsanlage Richtung Süden, die die kürzeste Verbindung zum Abrechnungsgebiet Philippshospital darstellt, beinhaltet überörtlichen Durchgangsverkehr. Richtung Süden verläuft ebenfalls die Starkenburger Straße (hier: K158), über die weiterführend das eigenständige Abrechnungsgebiet "Das Entenbad im Dammacker" sowie Stockstadt erreicht werden kann. Nach Westen bietet die Bahnhofstraße (K156) die Anbindung zu den weiterführenden überörtlichen Verkehrsstraße B 44. Die vorgenannten Straßen sind teilweise insgesamt in der Baulast der Stadt Riedstadt, teilweise aber auch Kreisstraßen.

Insgesamt enthält Goddelau als größter Stadtteil der Stadt Riedstadt aufgrund seiner Lage und der damit verbundenen Anbindungen an Orte außerhalb des Abrechnungsgebietes ein höheres Aufkommen an überörtlichem Durchgangsverkehr. Im Verhältnis zu dem Verkehr, der durch die innerhalb des Abrechnungsgebietes liegenden Grundstücke ausgelöst wird, dürfte sich aber auch hier kein Überwiegen des überörtlichen Durchgangsverkehrs ergeben. Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr gleich hoch sind. Im Vergleich zu den anderen Abrechnungsgebieten ist in der Gesamtbetrachtung aber ein erhöhter Durchgangsverkehr vorhanden. Insoweit wird hier ein Gemeindeanteil von 38% angesetzt.

5. Philippshospital

Das Abrechnungsgebiet "Philippshospital" ist differenziert zu betrachten. Die am südlichen Ende des Abrechnungsgebiets durchlaufende K 154, deren Fahrbahn somit nicht in der Baulast der Stadt Riedstadt steht, spielt bei der Gesamtbetrachtung keine Rolle. Denn der stattfindende Verkehr auf der Fahrbahn der K 154 ist wegen der fehlenden Baulast der Stadt nicht zu berücksichtigen. Anders stellt es sich jedoch bei der Philippsanlage dar.

Die durch das Abrechnungsgebiet führende Philippsanlage, die vollständig in der Baulast der Stadt steht, wird als wegemäßig kürzeste Verbindung zwischen Goddelau und Crumstadt genutzt. Grundsätzlich ist die Philippsanlage jedoch nicht für den überörtlichen Durchgangsverkehr gedacht. Die Fahrbahn stand ursprünglich in der Baulast des Kreises und wurde von der Stadt übernommen, damit hier eine durchgängige Tempo 30-Zone eingerichtet werden konnte und gleichzeitig den Schwerlastverkehr aus diesem Gebiet herauszuhalten. Durch die Einrichtung der Tempo 30-Zone in der gesamten Philippsanlage ist die Strecke für den überörtlichen Verkehr an sich eher unattraktiv. Auch wenn es wegemäßig die kürzeste Verbindung zwischen Goddelau und Crumstadt darstellt, dürfte es sich in zeitlicher Hinsicht nicht unbedingt auswirken. Für den überörtlichen Verkehr sind die K 154 und der sich daran anschließenden B 44 deutlich besser geeignet. Gleichwohl ist in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass dennoch auch überörtlicher Verkehr durch das Abrechnungsgebiet führt. Dieser ist zwar nicht unbedingt gewünscht, aber dennoch zulässig.

Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtbetrachtung zur Bestimmung des Gemeindeanteils aber auch die Frage, wie sehr dieser überörtliche Verkehr im Verhältnis zum Anliegerverkehr ins Gewicht fällt. Bei dem Abrechnungsgebiet handelt es sich hauptsächlich um ein weitläufiges Gelände mit verschiedenen klinischen Einrichtungen, die insoweit selbst ein hohes Maß an Ziel- und Quellverkehr auslösen. Insoweit dürfte der durchlaufende überörtliche Verkehr im Verhältnis zu den Verkehrsströmen, die durch die Grundstücke im Abrechnungsgebiet verursacht werden, nicht sehr ins Gewicht fallen und dazu führen, dass nicht mehr der Anliegerverkehr überwiegt. Der überörtliche Durchgangsverkehr ist daher zwar als erhöht anzusehen, aber dennoch ist davon auszugehen, dass der Anliegerverkehr überwiegt. Es wird somit vorgeschlagen, den Gemeindeanteil vorliegend auf 35% festzulegen.

6. Gewerbegebiet Das Entenbad im Dammacker

Die Verkehrsanlagen innerhalb des Abrechnungsgebiets „Das Entenbad im Dammacker" dienen nur der inneren Erschließung der Grundstücke des Abrechnungsgebiets. Lediglich die zwischen dem Abrechnungsgebiet der bebauten Ortslage von Goddelau und dem hier zu betrachtenden Abrechnungsgebiet liegenden Außenbereichsgrundstücke könnten über einen an das Gewerbegebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Weg erreicht werden, der sich an die Verkehrsanlage,,Am Dammacker" anschließt. Dieser Weg ist allerdings nur ca. 3,5 m breit und mit Drängelgitter versehen. Somit ist ausgeschlossen, dass von dort aus mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf die Außenbereichsgrundstücke (Ackerlandflächen) zu- oder weggefahren wird.

Die Zufahrt zu diesen Flurstücken scheint vielmehr von Seiten der bebauten Ortslage Goddelaus vom Ende des Pfälzer Wegs, über den sich daran anschließenden Wirtschaftsweg zu erfolgen. Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass innerhalb des Gewerbegebiets anderer Verkehr als Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken stattfindet. Aus diesem Grund wird für das Abrechnungsgebiet "Das Entenbad im Dammacker" ein Gemeindeanteil von 25% angesetzt.

7. Gewerbegebiet Süd-West und Nord-West

Für das aus einem Gewerbegebiet bestehende Abrechnungsgebiet „Süd-West und Nord- West" ergibt sich aufgrund seiner Lage das gleiche Ergebnis. Die Straßen mit überörtlichem Verkehr führen außerhalb des Abrechnungsgebiets vorbei (K 155, K 156 u. B 44). Die Verkehrsanlagen innerhalb des Abrechnungsgebiets bieten somit keine überörtlichen Verbindungen zu anderen Abrechnungsgebieten oder sonstigen Zielen an. In und aus dem Abrechnungsgebiet führt nur der Verkehr, der durch die dort vorhandenen Grundstücke ausgelöst wird. Insoweit wird ein Gemeindeanteil in Höhe von 25% festgesetzt.

8. Stadtteil Leeheim

Durch die bebaute Ortslage von Leeheim führt von Ost nach West die L 3096, die eine Verbindung zur B 44 und B 26, nach Wolfskehlen sowie Richtung Westen nach Geinsheim bietet. Nach Süden führt die K 156 durch das Abrechnungsgebiet, die weiterführend eine Verbindung nach Erfelden herstellt. Richtung Norden geht die Riedhäuserhofstraße in einen Wirtschaftsweg über, der durch den Außenbereich verläuft. Die Verkehrsanlagen, die innerhalb des Abrechnungsgebietes der Durchleitung von überörtlichem Durchgangsverkehr dienen, stehen somit hinsichtlich der Fahrbahn nicht in der Baulast der Stadt und spielen daher bei der vorzunehmenden Gewichtung von Anlieger- und überörtlichen Durchgangsverkehr keine Rolle.

Im Westen befindet sich außerhalb ein Parkplatz, von dem das touristische Ziel des ehemaligen Schusterwörth am Rhein und das Naturschutzgebiet Knoblochsaue erreicht wird. Auch befindet sich dort die Messstelle für Weltraumfunkdienste der Bundesnetzagentur, mit Mitarbeitenden vor Ort. Weiterhin der ebenfalls außerhalb der Ortslage liegende Reiterhof Bonn.

Der Verkehr, der von dem nordwestlich von Riedstadt gelegenen Erholungsgebiet Riedsee ausgelöst wird, ist für die Gesamtbetrachtung vorliegend zunächst nicht relevant, da die Anbindung dieses Gebietes über die L 3096 erfolgt. Da es immer wieder vorkommt, dass die Parkplätze des Riedsees überfüllt sind, liegt es im Interesse der Stadt Riedstadt, dass in einem solchen Fall die Parkplätze in der Ortslage Leeheim zur Verfügung stehen.

Um diesem Umstand und dem Verkehr über die städtischen Verkehrsanlagen zu den Zielen im Außenbereich Rechnung zu tragen, wird ein Gemeindeanteil von 36 % festgesetzt.

9. Golf-Park Hof Hayna

Das Abrechnungsgebiet "Golf-Park Hof Hayna" besteht nur aus einer Verkehrsanlage, die der inneren Erschließung des Golfplatzes dient. Dass über diese Anlage auch überörtlicher Verkehr zu den angrenzenden Außenbereichsgrundstücken führt, der hinsichtlich des Aufkommens ins Gewicht fallen würde, ist nicht anzunehmen. Ein vermehrter Durchgangsverkehr wegen angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen würde sich eher störend auf den Golfbetrieb auswirken. Es stellt sich so dar, dass die angrenzenden Außenbereichsgrundstücke über verschiedene vorhandene Wirtschaftswege angefahren werden. Da im Übrigen hier nur Verkehr aufgrund des vorhandenen Golfplatzes und damit Anliegerverkehr ausgelöst wird, ist für das Abrechnungsgebiet ein Gemeindeanteil von 25% anzusetzen.

10. Stadtteil Wolfskehlen

Durch die bebaute Ortslage von Wolfskehlen führen nur Verkehrsanlagen, die insgesamt in der Baulast der Stadt Riedstadt stehen. Betrachtet man die Lage von Wolfskehlen, so ist festzustellen, dass die Ortslage durch die vorhandene B 26 und die B 44 weitläufig umgangen wird. Überörtlicher Durchgangsverkehr, der aus umliegenden Orten durch Wolfskehlen führt, ist insoweit nicht ersichtlich. Verkehrsteilnehmer aus Domheim sollen die B 44 und B 26 wählen, um südliche bzw. südöstliche Ziele zu erreichen. Verkehrsteilnehmer aus Griesheim, die in westliche oder nördliche Richtung fahren wollen, sollen auch die B 26 und B 44 nutzen. Die einzige Verbindung, die von Wolfskehlen zu einem anderen Abrechnungsgebiet führt, stellt die Gernsheimer Straße dar, von der aus das Abrechnungsgebiet "Das Kleine Feldchen" erreicht wird. Darüberhinausgehend führen die Verkehrsanlagen der bebauten Ortslage von Wolfskehlen in den Außenbereich, wobei davon auszugehen ist, dass die stattfindenden Nutzungen im Außenbereich, die über die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets weiterführend erreicht werden, nicht über das übliche Maß hinausgehen.

Da das Abrechnungsgebiet „Das Kleine Feldchen" ein relativ kleines Gebiet ist, ist nicht davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen von der bebauten Ortslage von Wolfskehlen dorthin besonders hoch ist. Um jedoch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass hier auch überörtlicher Verkehr vorhanden ist, der über landwirtschaftlichen Verkehr hinausgeht, wird ein Gemeindeanteil von 28% festgesetzt.

11. Das Kleine Feldchen

Das Abrechnungsgebiet „Das Kleine Feldchen" besteht nur aus den Verkehrsanlagen, die für die innere Erschließung der Grundstücke des Abrechnungsgebiets erforderlich sind. Über diese schließen sich nach Osten noch Wirtschaftswege an (Parz. 196 u. 201). Insoweit ist neben dem Anliegerverkehr nur geringfügiger Verkehr zu den Außenbereichsgrundstücken vorhanden, der durch das Abrechnungsgebiet führt.

Darüber hinaus gibt es noch einen Verbindungsweg nach Wolfskehlen (Am alten Bahnhof/Bahnhofsweg), der aufgrund seiner geringen Breite jedoch nur für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr von Bedeutung ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg, der im Übrigen auch nicht ausgeschildert ist, ein großes Verkehrsaufkommen mit sich bringt.

Auch der landwirtschaftliche Verkehr wird im Verhältnis zu dem Ziel- und Quellverkehr der Grundstücke im Abrechnungsgebiet nicht zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen. Aus diesem Grund wird für das Abrechnungsgebiet ein Gemeindeanteil in Höhe von 25% festgesetzt.

12. Gewerbegebiet Wolfskehlen West und Auf dem Forst

Das Abrechnungsgebiet „Wolfskehlen West u. Auf dem Forst" wird von der Oppenheimer Straße an das weiterführende überörtliche Verkehrsnetz (B26) angebunden. Die Oppenheimer Straße führt dabei nur von Westen in das Gewerbegebiet hinein, bietet dann aber für Fahrzeuge keine weitere Verbindung mehr zu Gebieten außerhalb des Abrechnungsgebiets, da die Oppenheimer Straße vor dem Schienenweg der Bahn, der von Nord nach Süd durch Riedstadt führt, endet. Lediglich ein Fuß- und Radweg führt unter den Schienenweg hindurch. Insoweit ist das Abrechnungsgebiet im Hinblick auf die dort vorhandenen Verkehrsanlagen lediglich darauf ausgerichtet, den Verkehr aufzunehmen, der zu und von den Grundstücken im Abrechnungsgebiet führt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass nur über die angrenzenden Wirtschaftswege noch landwirtschaftlicher Verkehr stattfindet, der insoweit dem überörtlichen Verkehr zuzuordnen ist. Dieser dürfte genauso wie der Fußgänger- und Radfahrerverkehr im Hinblick auf die Höhe des Gemeindeanteils im Vergleich zu dem ausgelösten Verkehr der Grundstücke im Abrechnungsgebiet besonders hoch sein. Gerade den Fußgänger- und Radfahrerweg werden nur diejenigen nutzen, die auch im Gewerbegebiet tätig sind oder dort aus sonstigen Gründen die Gewerbegrundstücke aufsuchen, so dass dieser Verkehr letztlich auch als Ziel- und Quellverkehr zu behandeln ist. Der damit verbleibende landwirtschaftliche Verkehr dürfte insoweit nicht ins Gewicht fallen, so dass ein Gemeindeanteil von 25% anzusetzen ist.