Nach den Bestimmungen der §§ 72 und 73 der Kommunalwahlordnung in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. I S. 367) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Riedstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. November 2022 folgendes Ergebnis der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Büchnerstadt Riedstadt vom 06. November 2022 festgestellt:
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten: | 18.148 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 8.169 |
| 3. | Zahl der ungültigen Stimmen: | 175 |
| 4. | Zahl der gültigen Stimmen: | 7.994 |
Die Wahlbeteiligung betrug 45,01 %.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber*in:
| lfd. Nr. | Familien-, Rufname | Träger des Wahlvorschlags Kurzbezeichnung | Anzahl der Stimmen | %-Zahl |
| 1. | Kretschmann, Marcus | Christlich DemokratischeUnion Deutschlands - CDU - | 4.060 | 50,79 |
| 2. | Stahlecker-Zach, Melanie | Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - | 3.088 | 38,63 |
| 3. | Caster, Thomas | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - | 846 | 10,58 |
Auf den Bewerber Herrn Kretschmann, Marcus sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Büchnerstadt Riedstadt gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises und jede/jeder Bewerber*in, die/der an der Wahl teilgenommen hat binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab erheben. Der Einspruch, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl gem. § 25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Gemeindewahlleiter der Stadt Riedstadt, Wahlamt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.