Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
In der vereinfachten Umlegung „Geinsheimer Straße“ der Stadt Riedstadt wird nach § 83 des Baugesetzbuches vom 23. Sept. 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Okt. 2015 (BGBl. I S. 1722) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 24.10.2023 am 20.11.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Riedstadt – Umlegungsstelle - Rathausplatz 1 in 64560 Riedstadt – schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.